Die Kosten werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenkasse übernommen. Folgende Abklärungen und Behandlungen können ambulant durchgeführt werden:
Von der Krankenkasse nicht übernommen wird die im Vertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%)
Vollständige Kostenübernahme (abzüglich Franchise) durch die Versicherung falls eine Privat- oder Halbprivat-Versicherung besteht und
Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich und Beschränkung der Privatversicherung auf den Wohnkanton lohnt sich die Versicherungsabklärung, wenn es im Wohnkanton keine Herzchirurgie gibt!
Wenn bei der Zusatzversicherung eine Einschränkung der Arzt- oder Spitalwahl vertraglich vereinbart wurde, muss die Leistungspflicht der Versicherung im Einzelfall abgeklärt werden!
Allgemeinversicherte Patienten (KVG-Basisversicherung) können nur stationär behandelt werden, wenn sie Wohnsitz in Kantonen haben, mit denen besondere Verträge bestehen.
Dies sind im Moment:
Wir halten uns strikt an die mit den Krankenkassen, Versicherungen und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen Vereinbarungen.
Tel: 044 387 37 11
Fax: 044 387 22 40