HerzZentrum
Hirslanden Zürich
  
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Versicherungsfragen
Bei der Abklärung der Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind wir
Ihnen gerne behilflich, bitte wenden Sie sich an Frau Ziegler


Tel: 044 387 37 11
Fax: 044 387 22 40
herzzentrum@herzzentrum.ch

Ambulante Abklärung und Behandlung
  Die Kosten werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenkasse übernommen. Folgende Abklärungen und Behandlungen können ambulant durchgeführt werden:
  • kardiologische, herz- und gefässchirurgische Beurteilungen
  • Echokardiographie
  • Alle Ultraschall-Untersuchungen des Herzens und der grossen Gefässe
  • In geeigneten Situationen
  • Herzkatheteruntersuchungen
  • Ballondilatationen und Stentimplantationen der Herzkranzgefässe
  • Herzschrittmacheroperationen
Von der Krankenkasse nicht übernommen wird die im Vertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%)
 
     
Stationäre Abklärung und Behandlung
  Vollständige Kostenübernahme (abzüglich Franchise) durch die Versicherung falls eine Privat- oder Halbprivat-Versicherung besteht und
  • der Wohnsitz im Kanton Zürich ist oder
  • die Zusatzversicherung für die ganze Schweiz gilt

    Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich und Beschränkung der Privatversicherung auf den Wohnkanton lohnt sich die Versicherungsabklärung, wenn es im Wohnkanton keine Herzchirurgie gibt!

    Wenn bei der Zusatzversicherung eine Einschränkung der Arzt- oder Spitalwahl vertraglich vereinbart wurde, muss die Leistungspflicht der Versicherung im Einzelfall abgeklärt werden!

Allgemeinversicherte Patienten (KVG-Basisversicherung) können nur stationär behandelt werden, wenn sie Wohnsitz in Kantonen haben, mit denen besondere Verträge bestehen.
Dies sind im Moment:

  • Appenzell - Ausserrhoden
  • Graubünden
  • Schwyz
  • Fürstentum Liechtenstein
 
     
Honorarrechnungen
  Wir halten uns strikt an die mit den Krankenkassen, Versicherungen und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen Vereinbarungen.
  • Für die Halbprivatversicherung wird nach dem Spitalleistungskatalog mit einem Zuschlag von 45% (SLK + 45%) abgerechnet.
  • Für die Privatversicherung wird nach dem ehemaligen Privattarif der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich abgerechnet.
Anderslautende Informationen sind nicht korrekt.

Auch die Klinik Hirslanden verrechnet alle Leistungen zu den vereinbarten Tarifen.

Bei der Abklärung der Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich, bitte wenden Sie sich an Frau Ziegler

Tel: 044 387 37 11
Fax: 044 387 22 40
herzzentrum@herzzentrum.ch
 
     
   HerzZentrum Hirslanden Zürich
Stand 23.1.2009