Versicherungsfragen | HerzZentrum Hirslanden Zürich
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Telefonzentrale HerzZentrum Hirslanden Zürich

VERSICHERUNGSFRAGEN

AMBULANTE ABKLÄRUNG UND BEHANDLUNG

Die Kosten werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenkasse übernommen. Folgende Abklärungen und Behandlungen können ambulant durchgeführt werden:

  • kardiologische, herz- und gefässchirurgische Beurteilungen
  • alle Ultraschall-Untersuchungen des Herzens (Echokardiographie) und der grossen Gefässe
  • in geeigneten Situationen
  • Herzkatheteruntersuchungen
  • Ballondilatationen und Stentimplantationen der Herzkranzgefässe
  • Herzschrittmacheroperationen


Von der Krankenkasse nicht übernommen werden die im Vertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%).

STATIONÄRE ABKLÄRUNG UND BEHANDLUNG

Vollständige Kostenübernahme (abzüglich Franchise) durch die Versicherung, nach Kostengutsprache.

Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich lohnt sich die Versicherungsabklärung, wenn es im Wohnkanton keine invasive Kardiologie und/oder Herzchirurgie gibt.

HONORARRECHNUNGEN

Die Ärzteschaft des HerzZentrums hält sich strikt an die mit den Krankenkassen, Versicherungen und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen Vereinbarungen.

Auch die Klinik Hirslanden verrechnet alle Leistungen zu den vereinbarten Tarifen.

ABKLÄRUNGEN

Bei der Abklärung der Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bitte wenden Sie sich an Frau Ramona Lenherr.

T 044 387 37 11
F 044 387 22 40
herzzentrum@herzzentrum.ch