Die Kosten werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenkasse übernommen. Folgende Abklärungen und Behandlungen können ambulant durchgeführt werden:
Von der Krankenkasse nicht übernommen werden die im Vertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%).
Vollständige Kostenübernahme (abzüglich Franchise) durch die Versicherung, nach Kostengutsprache.
Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich lohnt sich die Versicherungsabklärung, wenn es im Wohnkanton keine invasive Kardiologie und/oder Herzchirurgie gibt.
Die Ärzteschaft des HerzZentrums hält sich strikt an die mit den Krankenkassen, Versicherungen und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen Vereinbarungen.
Auch die Klinik Hirslanden verrechnet alle Leistungen zu den vereinbarten Tarifen.
Bei der Abklärung der Leistungen Ihrer Krankenversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bitte wenden Sie sich an Frau Ramona Lenherr.
T 044 387 37 11
F 044 387 22 40
herzzentrum@herzzentrum.ch